Das Kanu-Wandern ist ein beliebter Sport für Alt und Jung, der im KCM traditionell sehr stark
gepflegt wird. Bereits in den fünfziger Jahren brachen Kanu-Wanderer des
KCM mit großem Faltbootgepäck auf, um die Flüsse der näheren
Umgebung zu befahren. Da kaum jemand ein Automobil besaß, wurden
die Fahrten mit der Eisenbahn durchgeführt. Am Ziel angekommen
steckte man das aus Holzspanten bestehende Bootsgerüst zusammen und
bespannte es mit der Bootshaut aus Gummi und Baumwollstoff.
Johann Klepper, ein Schneider aus Rosenheim, erfand dieses geniale Bootskonzept und trug damit erheblich zur
Verbreitung dieses Sportes bei. Heute werden beim KCM hauptsächlich
Boote aus Kohle- oder Glasfaser benutzt. Einige Faltboote liegen aber
noch einsatzbereit in den Bootshaushallen.
Die heutigen Wanderfahrten sind im umfangreichen Terminkalender
festgelegt und führen die Kanu-Wandersportler im Grunde zu den gleichen herrlichen Zielen wie
damals.
Jedes Jahr findet der Wettbewerb um das Wanderfahrerabzeichen statt. Um dieses zu erhalten,
müssen bestimmte, durch den DKV festgelegte Bedingungen erfüllt
werden.Hierbei geht es neben Kilometerleistung auch um den Nachweis gewisser
kanusportlichen Qualifikationen.
Kanu-Station
Übernachtungsmöglichkeit für Kanusportler
Auf Initiative des Deutschen Kanu Verbandes wurden Vereine mit guten Übernachtungsmöglichkeiten
und attraktiver Lage als Kanu- Stationen registriert. Die angeschlossenen Vereine fördern den Kanusport
indem sie ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen. Sie bieten Kanusportlern bei mehrtägigen Fahrten
eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit.
Beim Kanu-Club Mannheim sind alle reisenden Kanuten herzlich willkommen !
Es kann auf dem Außengelände im Zelt oder Wohnwagen, sowie in den Clubräumen übernachtet
werden. Eine Küche und sanitäre Anlagen stehen zur Verfügung.
Die Lage im Schloßpark mit 5 Gehminuten zur Innenstadt machen unsere Kanu Station besonders attraktiv.
Eine Liste aller Kanu-Stationen
gibt der Deutsche Kanu-Verband in Duisburg heraus.
Wir erheben von Mitgliedern eines nationalen oder internationalen Kanu-Verbandes € 3,-
und von nicht organisierten Kanusportlern € 6,- Unkostenbeitrag pro Nacht und Person.
Wanderfahrerabzeichen
Mit dem Eintritt in den KCM erhält jedes neue Mitglied automatisch ein Fahrtenbuch.
Das Fahrtenbuch dient als Nachweis für die Sportversicherung und der persönlichen Leistungskontrolle.
Wer am Wanderfahrer-Wettbewerb teilnehmen möchte, muss seine Touren in dieses Fahrtenbuch eintragen.
Alle Leistungen, die zum Erwerb des Wanderfahrerabzeichens (WFA) führen,
werden im persönlichen Fahrtenbuch bescheinigt. Das Fahrtenbuch ist zur Prüfung der
WFA-Voraussetzungen am Ende des Fahrtenjahres beim Fahrtenwart abzugeben.
Das Fahrtenjahr endet am 30. September eines jeden Jahres. Die Auszeichnungen im
Wanderfahrer-Wettbewerb werden vom DKV verliehen und vom Fahrtenwart überreicht.
Das geschieht meist im Rahmen der Mitgliederversammlung. Besondere Auszeichnungen
werden durch den Landeskanuverband im Rahmen des alljährlich stattfindenden Verbandstages verliehen.
Daneben gilt das Fahrtenbuch als Nachweis für die Sportversicherung. Alle Mitglieder und Gäste sind so
während ihrer sportlichen Betätigung unfallversichert. Das gilt übrigens schon bei der Anfahrt
und dem Transport von Personen und Ausrüstung.
Leitsätze des Kanuwandersports
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Informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt über das Gewässer und seine
Schwierigkeiten mit Hilfe der Flussführer des DKV und seiner
Landeskanuverbände. Beachten Sie, dass ein harmloses Gewässer zur
Schneeschmelze oder nach längeren Regenfällen zu einem gefährlichen
Wildwasser werden kann.
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Lassen Sie sich durch den Wandersportwart Ihres Vereines oder andere
erfahrene Kanuwandersportler theoretisch und praktisch beraten. Als
Einzelmitglied wenden Sie sich an den Obmann Ihres Landesverbandes. Lesen
Sie die einschlägige Kanuliteratur; nehmen Sie an Sicherheitsschulungen
und Kenterlehrgängen teil.
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Überprüfen Sie vor Antritt einer Fahrt Ihre Ausrüstung auf
Vollständigkeit und Brauchbarkeit: Boot ordnungsgemäß gekennzeichnet
und ausgerüstet - mit Spritzdecke, Auftriebskörpern und Handschlaufen;
wasserdichte Paddeljacke und/oder Neoprenanzug, ggf. Kopfschutz, Schwimm-
oder Rettungsweste, geeignetes Schuhwerk; Wurfsack oder zumindest
Rettungsleine; wasserdichte Packsäcke und Behälter für Wechselkleidung,
Ausweis- und Fahrzeugpapiere einschließlich DKV-Ausweis,
Fahrzeugschlüssel, Geldbörse, usw.
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Fahren Sie nie allein.
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Wehre können lebensgefährliche Gefahrenquellen sein. Wehre vor einer
eventuellen Befahrung ansehen; Wehre oder Abstürze mit senkrechter
Absturzkante nie befahren (die Deckwalze bedeutet immer Lebensgefahr);
Umtragen ist kein Zeichen von Nichtkönnen oder Feigheit, sondern zeigt
Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen.
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Jeder
Kanuwandersportler muss schwimmen können. Darüber hinaus sollte er den
Grundschein der DLRG/Wasserwacht erwerben und in "Erste-Hilfe"
ausgebildet sein.
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Der Natur- und Gewässerschutz ist eine Verpflichtung jedes
Kanuwandersportlers. Erfreuen Sie sich beim Kanufahren an den Schönheiten
der Natur; tragen Sie in voller Eigenverantwortung zur Erhaltung von
Pflanzen- und Tierwelt bei; stören Sie nicht den Lebensraum von Wild und
Vögeln; respektieren Sie die berechtigten Interessen anderer, wie z.B.
Anlieger und Sportfischer.
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Beachten Sie bei Ihren Fahrten: Äußerste Vorsicht mit offenem Feuer;
beim Verlassen von Zelt- und Lagerplätzen Abfälle - auch solche, die
nicht von Ihnen stammen - mitnehmen und zu einem dafür vorgesehenem
Abfallbehälter bringen; stellen Sie Verschmutzungen an Ufern, den
Gewässern oder Einleitung von schädlichen Abwässern fest,
benachrichtigen Sie umgehend die zuständigen Behörden und melden Sie
ihrer Beobachtung der DKV-Geschäftsstelle (Meldekarten liegen jedem
DKV-Sportprogramm bei).
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Der DKV und seine Landesverbände geben Flußführer heraus. Unterstützen
Sie diese ehrenamtliche Tätigkeit durch Meldung von beobachteten
Änderungen an Ihren Vereins-, Bezirks- oder Verbandswandersportwart oder
direkt an die DKV-Geschäftsstelle.
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Zum Nachweis Ihrer sportlichen Tätigkeit und nicht zuletzt aus
Sicherheitsgründen beachten Sie folgendes: Informieren Sie vor
Fahrtantritt Vereinsangehörige, bzw. Bekannte über Ihr Vorhaben und die
Rückkehrzeit, auch ein Zettel am Schwarzen Brett oder eine Eintragung in
das Vereinsfahrtenbuch sind notwendig. Daneben soll das persönlichen
Fahrtenbuch von jedem Kanuwandersportler geführt werden.